SFDV 1 Spieler

Aus Deutsche Sternenflotte - Das Startrek Rollenspiel

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STERNENFLOTTENDIENSTVORSCHRIFTEN
1) Spieler 2) Organisation 3) RPG Regeln
4) SIM Regeln 5) Wiki Regeln 6) Honorierung
7) Disziplinarmaßnahmen 8) Sonstiges 9) Spezifische Regelungen
Anhänge zur SFDV SFDV Index

1.1) Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anmeldung an der Akademie der Deutschen Sternenflotte und der Aufnahme der RPG- oder SIM-Ausbildung.

Vor der Beförderung in den Rang eines Ensign hat der User eine in folgenden Punkten eingeschränkte Mitgliedschaft:

  • er besitzt kein Wahlrecht
  • eingeschränkter Zugang zum DeSF-Forum (Forenzugang)


Die Mitgliedschaft in der Deutschen Sternenflotte ist:

  • freiwillig
  • kostenlos
  • jederzeit kündbar
  • mit Rechten und Pflichten verbunden, die die jeweiligen Posten mit sich bringen

1.2) Formen der Mitgliedschaft

1.2.1) aktive Mitgliedschaft

In der Regel muss der Spieler mindestens einen bewerteten Posten innerhalb der DeSF besetzen.

1.2.1.1) Offiziere

Nach erfolgreichem Abschluss von SIM oder RPG Ausbildung erfolgt die Beförderung in den Rang eines Ensign.

Damit besteht für den Spieler die Möglichkeit auf Beförderung und Auszeichnung, des Weiteren erhält er das uneingeschränkte aktive Wahlrecht.

1.2.1.2) Urlaub

Es sind bis zu vier Wochen unbegründeter Urlaub möglich. Der Urlaub muss im Urlaubs-Board gemeldet werden.

In begründeten Fällen kann der Urlaub vom Oberkommando um bis zu 4 weitere Wochen verlängert werden. Sollte nach dem Urlaub der Dienst auf den eingetragenen Posten nicht wieder aufgenommen werden, so liegt das weitere Vorgehen im Ermessen des/der jeweiligen Vorgesetzten. Auch eine Versetzung nach Risa oder auch eine ehrenhafte Entlassung sind nicht ausgeschlossen.

1.2.1.3) unbewertete Posten

Allgemeines
Grundsätzlich werden alle Leistungen eines Spielers im Rahmen einer Anlassbewertung bei Beförderungen und Auszeichnungen berücksichtigt. Nur Gastschreiberposten können als unbewertete Posten gewählt werden.
Quantitative Leistungen (Log- und SIM-Punkte) werden ihm angerechnet und können in quantitativen Auszeichnungen sowie Missionsauszeichnungen honoriert werden. Selbiges gilt für qualitative Auszeichnungen. Spieler auf unbewerteten Posten haben kein Anrecht auf jedwede Art von Einheitenauszeichnungen oder Aktivitätsauszeichnungen.

Unbewerteter Posten Verwaltung
Einstellungen als unbewerteter Mitarbeit sind auf Posten möglich:

  • Oberkommando (Adjutant, Diplomat)
  • Starfleet Command (Adjutant, Mitarbeiter Timeline, Statistik, qualitative Anträge RPG und SIM)
  • Akademie (Ausbilder)


Die Mitarbeit in den folgenden Gremien ist in jedem Fall unbewertet:

  • Beförderungsgremium
  • Starfleet Board of Arbitrators
  • Starfleet Service & Support


Leitungsposten und die entsprechenden Stellvertreter / Deputy-Posten unterliegen der Bewertungspflicht.

Unbewerteter Posten RPG/SIM
Ein unbewerteter Posten im RPG/SIM-Bereich ist eine unbefristete Einstellung als Spieler auf eine RPG/SIM-Einheit und ausschließlich Mitgliedern der Deutschen Sternenflotte vorbehalten.
Ein Spieler kann einen festen Charakter mit entsprechendem regulärem Posten spielen.
Ein darf nur einen einzigen unbewerteten PRG/SIM-Posten auf einer einzigen Einheit begrenzt. Es ist nicht möglich, einen unbewerteten RPG-Posten auf einer und einen unbewerteten SIM-Posten auf einer anderen Einheit inne zu haben.

Gastschreiberposten
Der Status eines Gastschreibers wird bevorzugt an Nichtmitglieder der Deutschen Sternenflotte im Rahmen von Kooperationsabkommen mit anderen Rollenspielen vergeben. Eine Einstellung eines DeSF-Mitglieds als Gastschreiber ist möglich.
Die Einstellung ist in jedem Fall befristet und wird im Einstellungsbefehl angegeben. Eine Befristung kann auf eine Mission, eine Teilmission oder temporär auf einen Zeitraum von nicht mehr als zwölf Monate erfolgen.
Der Spieler spielt im Regelfall einen Charakter als typischen "Gastauftritt“.
Ein Gastschreiber ist ein Gast und gehört nicht regulär zur Einheit.
Ein Gastschreiber wird weder als Mitglied der Deutschen Sternenflotte noch als Nichtmitglied bewertet.

1.2.1.4) anonyme RPG-Posten

Spielern steht es frei, RPG-Posten anzunehmen, auf denen ihre User-Identität anonymisiert wird. Diese Posten sind unbewertet und erhalten keinerlei Auszeichnungen, bis die Anonymität aufgehoben wird. In dem Fall ist eine nachträgliche Honorierung möglich. Die Logpunkte werden von der Spielleitung gezählt und dem SFC gemeldet.

Ein anonymer RPG-Posten darf nicht der einzige Posten des Users sein. Es sind die Regelungen hinsichtlich eines unbewerteten Postens zu beachten.

1.2.2) passive Mitgliedschaft - Risa

Es erfolgt eine Versetzung ins Risa-Recovery-Center unter folgenden Bedingungen:

  • mindestens 6 Monate Mitgliedschaft in der DeSF
  • Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung


Die Maßnahme ist auf ein Jahr befristet, kann jedoch auf Anfrage hin vom Oberkommando um ein Jahr verlängert werden.

Das aktive Wahlrecht bleibt weiterhin bestehen.

Log- und Simpunkte werden weiterhin gezählt, des Weiteren hat der Spieler Anrecht auf daraus resultierende Auszeichnungen.

Während dieser Zeit kann der Spieler nicht befördert werden, die Beförderungsfrist wird ausgesetzt.

Die Wertungszeit für den Ribbon of Membership (ROM) wird weiter gezählt.

Die Mindestzeit für Posten wird ausgesetzt.

1.3) Sondermitgliedschaften

1.3.1) Zivilist

In Ausnahmefällen kann mit Genehmigung des Oberkommandos eine Mitgliedschaft als Zivilist begonnen werden. Hierfür ist die Absolvierung einer Ausbildung nicht nötig.

Der Zivilist kann einen Posten (RPG, SIM) innehaben, der nicht bewertet sein muss.

Ab 6 Monaten Mitgliedszeit erhält der Spieler uneingeschränktes aktives Wahlrecht.

1.3.2) Ehrenmitglied

Langjährige verdiente Mitglieder der DeSF, die eigentlich aus der DeSF ausscheiden müssten, können auf einstimmigen Beschluss des Oberkommandos zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Ehrenmitgliedschaft dient einer Auszeichnung und Anerkennung des Spielers für jahrelange treue Dienste. Hieraus erwachsen keine besonderen Rechte und Pflichten.

1.4) Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Deutschen Sternenflotte ist zu jedem Zeitpunkt kündbar.

1.4.1) ehrenhafte Entlassung

Ein ehrenhaft entlassener Spieler kann den Dienst in der DeSF zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. (Reaktivierung)

Die ehrenhafte Entlassung erfolgt:

  • auf eigenen Wunsch hin, durch entsprechende Meldung an die/den Vorgesetzten oder Rücktritt von einem Posten
  • infolge Inaktivität nach 4 Wochen ohne bewerteten Posten
  • infolge Inaktivität durch fehlende Kommunikation


Die Zeit während der ein Spieler nicht mehr im Dienste der DeSF steht wird nicht auf die Wertungszeit für einen ROM angerechnet.

1.4.2) unehrenhafte Entlassung

Sie erfolgt nur auf einstimmigen Entscheid des Starfleet Board of Arbitrators hin, dem ein klares Fehlverhalten des Spielers voraus ging.

Es kann zu keiner Zeit eine Reaktivierung in die Dienste der DeSF erfolgen. Auch eine Neuanmeldung ist ausgeschlossen.

1.5) Reaktivierung

  • Eine Reaktivierung setzt eine ehrenhafte Entlassung aus der DeSF voraus.
  • Zur Reaktivierung muss ein Antrag an das Oberkommando gestellt werden.
  • Das erweiterte Oberkommando entscheidet via Mehrheitsentscheid über den Antrag.
  • Bei Abwesenheit von mehr als einem Jahr kann eine Rückstufung im Rang erfolgen.
  • Eine Reaktivierung erfolgt nur im Zusammenhang mit der Einstellung auf einen bewerteten Posten.
  • Nach Reaktivierung bestehen keinerlei Ansprüche auf einen früheren Posten.
  • Es besteht in keinem Falle zwingender Anspruch auf Reaktivierung.
  • Ohne abgeschlossene Ausbildung bei der vorangegangenen ehrenhaften Entlassung erfolgt keine Reaktivierung, sondern eine Einstellung in die Akademie.

1.6) Rechte

Ein Spieler hat das ..

  • Recht einen oder mehrere beliebigen Posten zu bekleiden
  • Recht seinen erworbenen Rang und Auszeichnungen zu tragen
  • Recht auf Zugang zum internen Bereich des DeSF-Forums
  • Operatorstatus im Hauptchannel der DeSF im IRC: #sternenflotte
  • uneingeschränktes aktives und passives Wahlrecht gemäß Wahlordnung (Wahlordnungen)
  • Recht auf Einbringung von Vorschlägen in jeder Instanz
  • Recht auf Beschwerde (Hier gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit.)

1.7) Pflichten

Jeder Spieler der DeSF hat folgende Pflichten zu erfüllen:

  • regelmäßiges Engagement und aktive Mitarbeit
  • rechtzeitige Abmeldung bei Abwesehneit
  • Kooperationspflicht gegenüber Vorgesetzten oder übergeordneten Instanzen
  • für ein angenehmes Miteinander zu sorgen und entsprechende Umgangsformen zu wahren
  • die DeSF nach außen hin positiv zu repräsentieren
  • postenspezifische Pflichten
  • die geltenden Regeln einzuhalten

1.8) Spieler-Charakter-Trennung

1.8.1) Spieler

Es handelt sich um die reelle Person, die ihre Mitgliedschaft in der DeSF erklärt hat.

Er ist Träger des Ranges und von Auszeichnungen und besetzt Posten.

Die erhaltenen Beförderungen und Auszeichnungen sind DeSF-relevant und bedeutsam für bestimmte Posten innerhalb der DeSF.

Statistiken und Bewertungen beziehen sich immer nur auf den Spieler.

1.8.2) Charakter

Ist/Sind eine oder mehrere Spielfiguren, die vom Spieler erstellt werden.

Jeder User kann eine beliebige Anzahl Charaktere erstellen.

Sie sollten nach dem Charakterschema (Charakterhistorie) in der Wiki hinterlegt werden.

Es darf kein Charakter ohne Einverständnis des Spielers verfälscht oder getötet werden.

Für jeden Charakter ist auf eine glaubhafte Entwicklung im Star Trek Universum zu achten.

Für Beförderung und Auszeichnung eines Charakters ist der jeweilige Spielleiter zuständig.

Beförderungen und Auszeichnungen eines Charakters besitzen ausschließlich RPG-Relevanz.

1.8.3) Rangabhängigkeiten

Bei der Charaktergestaltung besteht eine Abhängigkeit zum Rang des Spieler wie folgt:

  • Spieler bis Lieutenant -> Char bis Lieutenant
  • Spieler bis Commander -> Char bis Captain
  • Spielleiter unabhängig vom Rang -> Char bis Captain
  • Spieler ab Captain -> beliebig


Ausnahmen sind nach Absprache mit der Spielleitung und/oder dem Starfleet Command möglich.

Der Rang des Charakters ist angemessen zum RPG Posten zu wählen.

Die aktuelle Version 5.0 trat durch Beschluss des erweiterten Oberkommandos zu DSZ 2410.217 in Kraft. Änderungen in den SFDV sind dem Oberkommando vorbehalten. Änderungen in den Anhängen werden vom Oberkommando in Absprache mit den betroffenen Abteilungen und Einheiten durchgeführt oder an die entsprechenden Abteilungen delegiert. Änderungen sind im Änderungsprotokoll zu vermerken.
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